Bayer Leverkusen verpflichtet Vize-Weltmeister Facundo Medina
Bayer Leverkusen verstärkt die Defensive und verpflichtet den argentinischen Vize-Weltmeister Facundo Medina bis 2031.
Das Bundeskartellamt hat die vieldiskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball grundsätzlich für zulässig erklärt. Nach Abschluss des Prüfverfahrens gab die Behörde der Bundesliga jedoch klare Arbeitsaufträge mit auf den Weg: Um das Regelwerk auch zukünftig rechtssicher anzuwenden, muss es bei bestimmten Klubs konsequenter umgesetzt werden.
Im Kern besagt die 50+1-Regel, dass externe Investoren keine Stimmenmehrheit an den ausgegliederten Kapitalgesellschaften der Vereine übernehmen dürfen. Die obersten Wettbewerbshüter haben gegen dieses Prinzip keine kartellrechtlichen Bedenken, knüpfen ihren Segen jedoch an unmissverständliche Bedingungen für die Dachorganisation der 36 Profiklubs, die unter dem neuen Namen Bundesliga agiert.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, machte deutlich, dass die Vorschrift nur dann tragfähig sei, wenn sie lückenlos und ohne Unterschiede angewendet wird. Ein entscheidender Faktor sei dabei die aktive Mitbestimmung der Anhänger sowie ein offener Zugang zur Vereinsmitgliedschaft. Diese Ansage der Kartellwächter darf als klarer Fingerzeig in Richtung RB Leipzig verstanden werden. Der sächsische Klub ist nun gefordert, seinen eingetragenen Verein für weitere Mitglieder zu öffnen, um den Vorgaben vollumfänglich zu entsprechen.
Besonderes Augenmerk der Behörde liegt auf den historisch gewachsenen Ausnahmeregelungen. Zwar hatten sich die Liga und das Kartellamt bereits 2023 auf Modifikationen verständigt, doch Mundt sieht weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf beim sogenannten Bestandsschutz für die bisherigen Förderklubs. Dies betrifft konkret den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen.
Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist ein dauerhafter Bestandsschutz zu den bislang formulierten Bedingungen kaum noch aufrechtzuerhalten. Die Werkself profitierte seit 1999 von ihrer tiefen Verwurzelung mit dem Chemiekonzern Bayer, die Niedersachsen erhielten 2001 durch das Engagement von Volkswagen eine Ausnahme. Die Klausel besagte bislang, dass eine Mehrheitsübernahme gestattet ist, wenn ein Investor den Verein zuvor mehr als zwei Jahrzehnte erheblich gefördert hat. Dass eine Rückkehr zur Norm möglich ist, zeigte zuletzt die TSG 1899 Hoffenheim: Der Klub, der ab 2015 durch Mäzen Dietmar Hopp eine ähnliche Ausnahme genoss, kehrte Ende 2023 zur regulären Struktur zurück.
Ein weiterer Kritikpunkt zielt auf das Abstimmungsverhalten innerhalb der Klubs ab. Das Bundeskartellamt fordert, dass die demokratischen Werte der 50+1-Regel bei künftigen Voten konsequent gewahrt bleiben. Als warnendes Beispiel dient Hannover 96. Bei der brisanten Abstimmung über eine mögliche Investorenbeteiligung an den Medienerlösen im Dezember 2023 war das Votum des Muttervereins laut Kartellamt nicht stringent umgesetzt worden. Die Liga ist nun in der Pflicht, derartige Grauzonen für die Zukunft auszuschließen.
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