Deutsche Sporthilfe zahlt höhere Olympia-Prämien – 740.000 Euro für Team D
Die Deutsche Sporthilfe schüttet insgesamt 740.000 Euro an die Olympia-Medaillengewinner aus. Trotz weniger Edelmetall erhalten die Athleten mehr Geld als...
Die Olympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d'Ampezzo werden von einer politischen Kontroverse überschattet. Der ukrainische Skeleton-Pilot Wladyslaw Heraskewytsch wurde disqualifiziert, nachdem IOC-Präsidentin Kirsty Coventry das Design seines Helms als Regelverstoß wertete.
Der Maidan-Platz in Kiew gilt als zentraler Erinnerungsort der Ukraine, wo unzählige Fahnen an die Opfer des russischen Angriffskrieges erinnern. Genau diese Emotionen wollte Wladyslaw Heraskewytsch auf die olympische Bühne tragen. Der 27-jährige Skeleton-Fahrer hatte seinen Helm mit mehr als 20 Porträts getöteter ukrainischer Athleten versehen. Während er den Kopfschutz im Training noch problemlos trug, schritt das Internationale Olympische Komitee (IOC) vor dem Wettkampf ein.
Die Entscheidung traf den Athleten hart. Ein persönliches Gespräch mit Kirsty Coventry kurz vor dem Start brachte keine Wende, sondern besiegelte das Aus für den Ukrainer. Die IOC-Präsidentin zeigte sich dabei sichtlich angefasst: „Ich wollte ihn heute wirklich im Rennen sehen. Es war ein emotionaler Morgen“, erklärte Coventry unter Tränen. Dennoch blieb die Disqualifikation bestehen, da der Weltverband das Design als Verstoß gegen die Neutralitätsregeln wertete.
Die Begründung des IOC sorgt bei Fachleuten für Unverständnis. Die zuständige Kommission berief sich auf die sogenannten „Expression Guidelines“ und Regel 40.2 der Olympischen Charta. Antoine Duval, renommierter Sportrechtler vom Asser International Sports Law Center, bezeichnete das Vorgehen als „völlig unverhältnismäßige Entscheidung“.
Duval sieht darin eine bittere Ironie: „Richtlinien, die eigentlich die Meinungsfreiheit der Athleten schützen sollen, wurden als rechtliche Grundlage genutzt, um die Meinungsfreiheit der Athleten einzuschränken.“ Das IOC habe wohl befürchtet, den Vorwurf politischer Propaganda nicht rechtssicher begründen zu können und wählte daher den Weg über die Richtlinien zur Meinungsäußerung.
Der Versuch des ukrainischen Teams, die Entscheidung juristisch anzufechten, scheiterte. Die Ad-hoc-Abteilung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) in Mailand bestätigte den Ausschluss. Die Begründung der Richter: Kriege und das Gedenken an deren Opfer trügen zwangsläufig immer eine „politische Konnotation“. Der olympische Wettkampf müsse von derartigen Äußerungen freigehalten werden. Kritiker bemängeln jedoch weiterhin Lücken im Regelwerk, da klare Definitionen für „angemessene Äußerungen“ fehlen.
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