Der internationale Schwimm-Weltverband World Aquatics hebt mit sofortiger Wirkung alle Restriktionen gegen Russland und Belarus auf. Wie die Organisation am Montag mitteilte, dürfen die Wassersportler beider Nationen künftig wieder unter ihrer eigenen Flagge und mit den nationalen Hymnen auf der internationalen Wettkampfbühne antreten.

Rückkehr zu Trikot, Flagge und Nationalhymne

Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine waren Athleten aus Russland und Belarus ab 2023 lediglich als neutrale Sportler ohne nationale Symbole zugelassen worden – eine Regelung, die später auch auf Mannschaften ausgeweitet wurde. Diese Zeit der Einschränkungen ist nun vorbei.

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In einem offiziellen Statement stellte der Weltverband klar, dass die Athleten der betroffenen Länder fortan auf dieselbe Weise teilnehmen können wie ihre Kollegen anderer Nationen. Dies schließt das Tragen der offiziellen Trikots sowie das Abspielen der Nationalhymnen ausdrücklich mit ein. Verbandspräsident Husain Al Musallam betonte, man habe erfolgreich dazu beigetragen, politische Konflikte von den Wettkampfstätten fernzuhalten. Das Ziel sei es, dass Schwimmbecken und Freiwasser weiterhin Orte des friedlichen sportlichen Kräftemessens aller Nationen bleiben.

Strenge Anti-Doping-Auflagen bleiben bestehen

Auch wenn der politische Bann gebrochen ist, bleibt die sportliche Integrität ein zentrales Thema. Ein Freifahrtschein für alle Athleten ist die Aufhebung der Sanktionen nicht. Die Sportler dürfen erst dann wieder auf den Startblock treten, wenn sie ein strenges Prüfverfahren durchlaufen haben.

Voraussetzung für die Teilnahme sind mindestens vier aufeinanderfolgende Anti-Doping-Kontrollen, die in Zusammenarbeit mit der International Testing Agency (ITA) erfolgreich bestanden werden müssen. Zusätzlich müssen die Schwimmer eine umfassende Hintergrundüberprüfung durch die Aquatics Integrity Unit (AQIU) abschließen.

Weg frei für internationale Wettkämpfe in Russland

Die Tragweite der Entscheidung von World Aquatics geht über die reinen Wettkämpfe der Einzelsportler hinaus. Wie der Verband mitteilte, erhalten die nationalen Verbände aus Russland und Belarus auch ihre vollen Mitgliedsrechte gemäß Artikel 6 der Satzung zurück. Dieser Schritt birgt Brisanz: Die Rückgabe der Rechte umfasst unter anderem die Möglichkeit für beide Länder, sich künftig wieder offiziell für die Austragung von internationalen Schwimm-Events und Meisterschaften zu bewerben.

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